Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
Entsprechend der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit gehören Zahnärzte und deren Praxismitarbeiter mit hohem Expositionsrisiko (intensiver Patientenkontakt) zu der Personengruppe, die eine Schutzimpfung mit „hoher Priorität“ erhalten [§3 (5)].
Das Alter (vollendetes 80. Lebensjahr) ermöglicht eine höhere Priorisierung („höchste Priorität“, § 2).
Eine Erkrankung, bei der ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 -Erreger besteht, bedingt für den Zahnarzt oder die Mitarbeiter keine höhere Priorisierung („erhöhte Priorität“, § 4).
Entsprechend der Priorisierung ist eine Impfung im Land Brandenburg in den Impfzentren nach telefonischer Terminvereinbarung unter der einheitlichen Rufnummer 116 117 möglich.
Zudem sind digitale Terminvereinbarungen vorgesehen (derzeit noch nicht möglich). Dort erfolgt die Weiterleitung an das Callcenter für den Impfterminservice im Land Brandenburg.
Hinweis:
Ein Anruf bei der Telefonnummer 116 117 sollte erst erfolgen, wenn die entsprechende Priorität „aufgerufen“ wird (siehe Rundfunk und Presse).
Weitere Informationen über folgende Links:
--> Auszug aus dem "Epidemiologischen Bulletin" 2/2021 des Robert Koch-Institutes vom 14. Januar 2021 inklusive Tabelle mit Beispielen für Personal in medizinischen Einrichtungen nach Tätigkeitsbereichen und dessen Priorität für eine COVID-19-Impfung
--> Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2