31. März: Update Coronavirus
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Im Hause der Landeszahnärztekammer erreichen Sie die Ansprechpartnerinnen zum Thema Coronavirus per E-Mail oder je nach Verfügbarkeit telefonisch: Ulrike Besen, E-Mail, Tel. 0355/3 81 48-12 Yvonne Burri, E-Mail, Tel. 0355/3 81 48-28 Bitte beachten Sie:Wir möchten darauf hinweisen, dass im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht sofort alle eingehenden Telefonanrufe entgegengenommen oder die entsprechenden E-Mails beantwortet werden können. Wir bitten Sie daher dringend, sich zunächst auf den Internetseiten der LZÄKB, der BZÄK, der KZVLB und der KZBV zu informieren. Diese werden ständig entsprechend neuer Gegebenheiten aktualisiert. Die Mitarbeiterinnen der LZÄKB helfen Ihnen gern weiter, sollten danach noch wichtige Fragen offen sein. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Die folgenden Updates verlinken auf Textstellen innerhalb dieser oder einer anderen Seite:Update 31. März: Siebente Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg (vom 30. März 2021) Update 19. März: Hygienepauschale verlängert bis 30. Juni 2021 Update 18. März: AstraZeneca-Impfstoff wieder für alle Altersgruppen
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Stichworte |
(in alphabetischer Reihenfolge) Anonyme Meldung von Infektionsgeschehen Arbeitsrechtliche Fragestellungen Ausbildungsverträge, Zuschüsse Betreuung von Senioren- und Pflegeeinrichtungen Bestätigung Arbeitsort, für Praxismitarbeiter und Zahnärzte Gesundheitsämter im Land Brandenburg Handlungsempfehlung DGZMK - allgemein Handlungsempfehlung DGZKM - Belastung durch Aerosole Handlungsempfehlungen LZÄKB bei Infektionen von Mitarbeitern oder Patienten Lohnersatz bei Verdienstausfall Notfallbehandlung bei Covid- oder Quarantäne-Patienten Standespolitische Stellungnahme Umgangsverordnung im Land Brandenburg Weitere relevante Links |
Aktuelle Lage |
--> zur Echtzeitkarte Coronaerkrankung weltweit --> Covid-19-Erkrankungen in Deutschland (Übersicht)
Aktuelle Entwicklungen sind abrufbar unter--> RKI (Robert Koch-Institut) --> Übersicht ausgewiesene Risikogebiete --> BMG (Bundesministerium für Gesundheit) --> BZGA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2Entsprechend der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit gehören Zahnärzte und deren Mitarbeiterinnen mit hohem Expositionsrisiko (intensiver Patientenkontakt) zu der Personengruppe, die eine Schutzimpfung mit „hoher Priorität“ erhalten [§ 3 (5)]. ... mehr --> Schutzimpfungen auch für bestimmte Zahnärzte und Praxismitarbeiter --> AstraZeneca-Impfstoff nun für alle Altersgruppen (18. März) Informationen der KZVLB zur Einstufung und zum Nachweis bzw. zur Meldung von Impfbedarf* Nachweis der ersten Impfpriorität bei Versorgung von Patienten in Alten- und Pflegeeinrichtungen | Erfassung der Impfbereitschaft --> Vorstandsinformation 03/2021 (kzvlb.de vom 29. Januar) * Schwerpunktpraxen und Praxen mit aufsuchender Betreuung jetzt in die Gruppe der höchsten Priorität beim Impfen eingestuft --> Vorstandsinformation 2/2021 (kzvlb.de vom 25. Januar)
Themenseite zum CoronavirusAuf der Internetseite der Bundesregierung gibt es eine Themenseite zum Coronavirus, auf der die Informationen aller Ressorts der Bundesregierung gebündelt werden. Hier sind unter anderem zu finden: derzeit gültige Regeln und Einschränkungen, Informationen zum Virus, Hilfsangebote für Familien, Informationen für Unternehmen und Selbstständige etc. --> Bundesregierung: Coronavirus in Deutschland Stellungnahme der KZVLB und LZÄKB zur aktuellen Corona-Pandemie--> Stellungnahme zur derzeitigen Situation vom 29. Oktober 2020
Zahnärztliche Behandlungsnotwendigkeit auch in Zeiten einer PandemieStellungnahme des Arbeitskreises Ethik der DGZMK zum zahnärztlichen Umgang mit SARS-CoV-2 und COVID-19 --> zur Stellungnahme vom 19. April Der nachstehende Artikel der "TroeltzschBrothers" ist aus Sicht der LZÄKB lesenswert - insbesondere unter dem Aspekt, dass uns die SARS-CoV-2-Pandemie noch viele Monate begleiten wird. Wie lange soll/kann man die zahnärztliche Behandlung aussetzen, ohne die Grundbetreuung der Bevölkerung auf dem Gebiet der Zahnmedizin zu gefährden? --> zum Beitrag "Medizinische Bedeutung der Zahnmedizin" Positionen/Handlungsempfehlungen der DGZMK--> zum Statement der DGZMK vom 16. April Zahnmedizinische BehandlungIn der Debatte um mögliche Praxisschließungen versus Aufrechterhaltung einer zahnärztlichen Grundversorgung empfehlen wir dringend die Lektüre der nachfolgenden Presseinformation der DGI: --> Wider Angst und Adrenalin: Implantieren – in Zeiten von Corona kontraindiziert? Positionierung der BZÄK: Behandlung nur noch in Notfällen? Ist es gerechtfertigt, zahnmedizinische Behandlung nur noch auf Notfälle zu reduzieren? |
Praxisbetrieb |
Handlungsempfehlungen für die Zahnarztpraxen zum Umgang mit Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren ErregernDie DGZMK hat in Zusammenarbeit mit einer Expertengruppe Handlungsempfehlungen erarbeitet, mit dem Ziel, Zahnärzten und zahnmedizinischem Fachpersonal notwendige Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz zu vermitteln. Die erstmals nach den Regularien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erstellte S1-Leitlinie umfasst Handlungsempfehlungen für die Zahnarztpraxen zum Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern, die wissenschaftlich belegt sind. Diese sind von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), dem Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erarbeitet worden und stützen sich auf aktuelle Erkenntnisse der wissenschaftlichen Literatur. --> zur S1-Leitlinie (Stand September 2020) Standardarbeitsanweisung in Zeiten einer PandemieDie Landeszahnärztekammer erarbeitete ein Muster einer Standardarbeitsanweisung (SAA) zur Praxisorganisation während einer Pandemie. Hierbei handelt es sich um ein *doc-Dokument, damit Sie die SAA in Ihrer Praxis individuell anpassen können. Behandlungsschema in Zeiten der PandemieEmpfehlung der Landeszahnärztekammer Brandenburg für ein Behandlungsschema --> zum Schema als PDF (Stand: 27. März)
Empfehlung für eine COVID-19-KurzanamneseEs bietet sich an, diese Kurzanamnese von jedem Patienten bei jeder Sitzung ausfüllen zu lassen. (wer das Dokument als *doc haben möchte, schreibe bitte an presse@lzkb.de eine E-Mail)
Handlungsempfehlungen der LZÄKB für Covid-19-Infektionen in einer ZahnarztpraxisDie Landeszahnärztekammer entwickelte aufgrund zahlreicher Nachfragen Handlungsempfehlungen für den Fall, dass sich Mitarbeiter infiziert haben oder ein Patient nach einer Behandlung mitteilt, dass er infiziert sei. --> Handlungsempfehlung bei Infektion von Mitarbeitern --> Handlungsempfehlung bei Infektion von Patienten nach einer Behandlung
Mundspüllösungen können SARS-CoV-2 eliminierenMundspüllösungen können die Viruslast im Mund-Rachenraum stark reduzieren. Sie sollten deshalb sinnvollerweise am Beginn jeder zahnärztlichen Behandlung zum Einsatz kommen. Aber es gibt Unterschiede in der Wirksamkeit der einzelnen Produkte ... --> Mundspüllösungen: Diese Inhaltsstoffe eliminieren SARS-CoV-2 (zm-online vom 19.11.2020)
Technische Regel zum Lüften der Praxisräume beachtenDie Verminderung der Aerosol-Dichte in den zahnärztlichen Praxisräumen ist ein immens wichtiger Faktor zur Minimierung der Infektionsgefahr mit dem Covid-19-Erreger. Häufiges Lüften dient diesem Ziel. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 gibt hierzu Hinweise: Sprechzimmer:- ca. alle 20 Minuten eine Stoßlüftung mit einer Zeitdauer je nach Jahreszeit: Sommer etwa 10 Minuten, Herbst/Frühjahr etwa 5 Minuten, Winter etwa 3 Minuten
Sonstige Praxisräume:- ca. alle 60 Minuten
SARS-CoV-2-Umgangs- bzw. Eindämmungsverordnung für das Land BrandenburgNach der „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ vom 12. Juni 2020 („Umgangsverordnung“) sind Arzt- und Zahnarztpraxen explizit von dem Begriff der Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen erfasst. Das bedeutet, dass die Praxisinhaber „...auf der Grundlage eines ... geltenden Hygienekonzepts die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts, den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft sowie die Einhaltung der Maskenpflicht …“ sicherzustellen haben. --> zur siebenten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 30. März 2021 Bitte beachten Sie, das der neue § 3 Abs.4 der oben stehenden Eindämmungsverordnung festlegt, dass Arbeitgeber auf der Grundlage eines individuellen Testkonzepts sicherzustellen haben, dass sich alle Beschäftigten mindestens an einem Tag pro Woche einer Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus unterziehen können. --> Allgemeine Begründung der "Zweiten Verordnung zur Siebenten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung" --> zur Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, Fassung vom 12. Juni 2020 Bestätigungen ArbeitsortAktualisierte Coronavirus-Testverordnung - Mitteilung der BZÄK--> zum Artikel der Bundeszahnärztekammer vom 29. Januar 2021 (KZVLB-Rundschreiben Nr. 31/2020 vom 17. Dezember)
Risikomanagement in Zahnarztpraxen - Stellungnahme des DAHZ vom 21. April
Zahnärztliche Notfallbehandlungen von an COVID-19 erkrankten bzw. in Quarantäne befindliche Patienten im Land Brandenburg Behandlungspflicht versus Fürsorgeauftrag--> zum Statement der Landeszahnärztekammer Meldung bei COVID-19-Infektion in der ZAP bei der BGW--> zum Link der Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege (BGW) --> Meldeformular: Anzeige des Unternehmens bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit
STOP für Patienten, die möglicherweise an Covid-19 erkrankt sindPatienten, die an Covid-19 („Corona“) erkrankt sind, sollten die Praxis gar nicht erst betreten. Daher bieten wir Ihnen ein Praxisschild an, welches Sie außen an der Praxistür anbringen können. Hinweis: Auch Patienten mit „normalem“ Schnupfen oder Influenza-Virusgrippe sollten gerade jetzt die Praxis nicht betreten, sondern sich einen neuen Termin per Telefon geben lassen! Denn schon ein Schnupfen setzt die Abwehrkraft der Praxismitarbeiter und Praxisinhaber herab. --> Praxisschild - Vorlage der BZÄK Anonyme Meldung von Infektionsgeschehen in ZahnarztpraxenZiel des von der BZÄK initiierten Meldebogen ist es, möglichst real einschätzen zu können, wie stark Zahnärzte/zahnärztliche Behandlungsteams auch im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung von der Sars-CoV-2 Infektion betroffen sind - und ob sich die Arbeitsschutzmaßnahmen und Hygieneregeln im zahnärztlichen Bereich als wirksam erwiesen haben. ... weiterlesen FAQ CoronavirusDie Bundeszahnärztekammer hat hier gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut FAQs zu den Fragen "Kann bei zahnärztlichen Routinebehandlungen durch routinemäßige Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Übertragung des SARS-CoV-2 vermieden werden?" und "Muss die ganze Praxis nach dem Besuch eines Infizierten schließen?"erarbeitet: --> zum Beitrag (Stand 7. Dezember) Arbeitsrechtliche Fragestellungen
--> zum Informationsblatt der BZÄK
Hygienetipps und allgemeine Hinweise in Zeiten von Covid-19[29.09.2020] In verschiedenen Untersuchungen und aus der praktischen Erfahrung heraus zeigt sich, dass die Zahnmedizin hervorragend gerüstet ist, um mit dem Sars-CoV-2-Virus umzugehen. Es muss keine teure Zusatzausrüstung angeschafft werden, wenn die schon lange bestehenden Hygiene- und Behandlungsregeln beachtet werden. Der Schutz mit Mund-Nasen-Masken hat sich als sehr effektiv erwiesen. Außerdem wird die medizinische Bedeutung der Zahnmedizin deutlich von den Fachverbänden herausgestellt. Die alltägliche Arbeit des Zahnarztes ist auch unter Corona-Bedingungen für die Patienten oralmedizinisch und gesamtgesundheitlich wichtig. Eine längere Unterbrechung auch der Routinekontrollen kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Patienten führen. Die "TroeltzschBrothers" (Dr. Dr. Markus Tröltzsch und Dr. Dr. Matthias Tröltzsch aus Ansbach) haben wieder einen sehr lesenswerten Artikel verfasst: --> Covid-19: Der Ritt auf der zweiten Welle [25.03.2020] Hinter den "TroeltzschBrothers" steht der APW-Vorsitzende Dr. Dr. Markus Tröltzsch gemeinsam mit seinem Bruder Dr. Matthias Tröltzsch. Ihre Erfahrungen aus der Praxis sowie die Ausführungen von Prof. Dr. med. dent. Zhuan Bian, Dekan der School of Stomatology University of Wuhan, flossen in eine Arbeit ein, welche sie am 26. März veröffentlichten. Die Lektüre dieses Beitrages möchten wir Ihnen unbedingt empfehlen: --> Es gibt keine Zeit nach Covid-19, nur eine Zeit vor und eine Zeit mit Covid-19 Darüber hinaus fertigte die BZÄK ein Resümee zur Aufarbeitung des Infektionsgeschehens in China für Zahnarztpraxen an: --> BZÄK: Corona-Pandemie - Aufarbeitung des Infektionsgeschehens in China für ZAP Hinweise zur aufsuchenden Betreuung in Senioren- und Pflegeeinrichtungen |
Wirtschaftliches Krisenmanagement |
Quarantäne? Wenn die Praxis geschlossen bleiben muss ...--> Antworten des Ministeriums auf häufig gestellte Fragen ... bei behördlicher AnordnungEine finanzielle Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz kann nur beantragt werden, wenn die Quarantäne behördlich (schriftlich) angeordnet wird! --> § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Im Land Brandenburg ist das Landesamt für Verbraucherschutz, Arbeitsschutz und Gesundheit für die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes verantwortlich. Daher ist diese Behörde auch zuständig für Entschädigungen in besonderen Fällen nach § 56 IfSG. Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier: Betroffene Zahnarztpraxen können sich in der Abteilung Gesundheit (G2) Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr unter der Hotline-Nr. 0331 / 8683-888 melden und erhalten dann entsprechende Informationen. Zum Antrag auf Verdienstausfallentschädigung gibt Ihnen Ihr Steuerbüro Auskunft. Mögliche Kürzungen der Entschädigung: --> zm-online vom 16. November: Wer hat bei Quarantäne welche Ansprüche? GOZ-Extravergütung für Schutzausrüstung in Zahnarztpraxen weiter bis 30. Juni 2021 verlängertDas von Bundeszahnärztekammer, PKV und Beihilfe getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat sich auf eine erneute Verlängerung der sogenannten Corona-Hygienepauschale bis 30. Juni 2021 verständigt. Die ursprünglich bis zum 31. März 2021 befristete Regelung wurde somit erneut um drei Monate verlängert. Sie ist seit dem 1. Januar dieses Jahres zum 1,0 fachen Steigerungssatz (6,19 €) berechenbar. --> Corona-Hygienepauschale bis 30. Juni 2021 GOZ-Hygienevergütung bei GKV-Patienten nur unter bestimmten Voraussetzungen berechenbarBei GKV-Patienten, die Privatleistungen in Anspruch nehmen, und dafür eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, Hinweis der LZÄKB: Die Inrechnungstellung der Hygienekosten sollte mit dem Patienten im Vorhinein offen kommuniziert werden, um nicht nachträglich Irritationen beim Patienten aufkommen zu lassen. Nähere Informationen finden Sie auf: Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängertAlle Informationen zu den Regelungen des Kurzarbeitergeldes finden Sie innerhalb der folgenden Links: --> BZÄK-Information zum Kurzarbeitergeld (Stand 23. Juni 2020) --> BMAS: Erleichtertes Kurzarbeitergeld (Stand 20. November 2020) Fragen rund um die BerufsausbildungKönnen Auszubildende in Kurzarbeit geschickt werden? Die Praxis ist geschlossen - kann dem Auszubildenden gekündigt werden? Für diese und viele weitere Fragen haben wir Ihnen Antworten zusammengestellt und die Ansprechpartnerin bei der LZÄKB benannt: --> zu "Fragen rund um die Berufsausbildung" Zuschüsse zu Ausbildungsverträgen --> zum Beitrag (Stand 11. Dezember 2020) Finanzielle Unterstützung für Familien bei VerdienstausfallFür viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Insbesondere Eltern mit kleinen Kindern sind aufgrund von Schul- und Kitaschließungen vor besondere Herausforderungen gestellt. Die Bundesregierung lässt Familien in dieser Situation nicht allein und hat entschlossene Maßnahmen ergriffen, um Verdienstausfälle abzumildern. --> BMFSFJ: Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung SteuernSteuerschulden können gestundet, Vorauszahlungen angepasst werden. Die Finanzämter erheben keine Säumniszuschläge. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater. Kredite/ZuschüsseWeitere Informationen über Hilfen für Unternehmer: --> Übersicht der bundesweiten Hilfen für Freiberufler --> zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Die Bedingungen für KfW-Kredite werden gelockert. Sprechen Sie hierzu Ihre Bank an. Bedenken Sie jedoch, dass diese Kredite zwar zinsgünstig sind, aber auch in entsprechender Frist zurückgezahlt werden müssen.
Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler im Land Brandenburg--> zum Beitrag mit Details, Fragen/Antworten, Richtlinie, Antrag |
Weitere relevante Links |
--> aktuelle Informationen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) --> Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg
Übersicht Gesundheitsämter im Land Brandenburg:--> Gesundheitsämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen des Landes Brandenburg |
Hintergrund |
Bei dem Erreger handelt es sich um ein sogenanntes Beta-Corona-Virus, das mit den Auslösern von SARS (Severe Acute Respiratory Syndrome) und MERS (Middle East Respiratory Syndrome) verwandt ist. Als Ursprung gilt ein inzwischen geschlossener und desinfizierter Fisch- und Geflügelmarkt in Wuhan. Die Symptome sind unspezifisch. Am ehesten treten Fieber und Husten auf, Atemnot, Schnupfen, Halsschmerzen, Myalgien und allgemeines Krankheitsgefühl können ebenfalls auftreten. Die Abgrenzung zu anderen respiratorischen Erkrankungen und Grippe ist dadurch nicht einfach. Die Therapie der Symptome und einer Pneumonie ist rein symptomatisch. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist unstrittig. Die Inkubationszeit beträgt rund 10 Tage (1–14 Tage). Informationsveranstaltung von KZV, Kammer und Gesundheitsministerium am 16. März --> zum Beitrag inklusive Videomitschnitten Im Video erfahren Sie über Thomas Grünewald, Mitglied der Sächsischen Impfkommission, weitere medizinische Hintergrundinformationen. Insbesondere ab Minute 39:14 geht Herr Grünewald explizit auf die Schutzmasken ein. |