Prämien-Förderprogramm der Bundesregierung: "Ausbildungsplätze sichern"
Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sollen Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen in Gesundheits- und Sozialberufen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Pandemie-Situation unterstützt werden. Ziel ist es, das Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind klein- und mittelständische Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten.
Maßnahmen und Voraussetzungen des Förderprogramms
1. Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsangebot fortführen
Für kleine und mittlere Unternehmen, die in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist und die trotzdem ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen.
2. Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsangebot erhöhen
Für ausbildende klein- und mittelständische Unternehmen, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, obwohl sie, wie unter (1) beschrieben, erheblich unter der Covid-19-Krise leiden.
3. Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung
Für klein- und mittelständische Unternehmen, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen.
4. Auftrags- und Verbundausbildung
Wenn klein- und mittelständische Unternehmen die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere Unternehmen, überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden Unternehmens vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
5. Übernahmeprämie
Für klein- und mittelständische Unternehmen, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen klein- und mittelständischen Unternehmen bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen.
Ansprechpartner
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit:
Tel. 0800 4 5555 20
Hinweis der Landeszahnärztekammer Brandenburg
Laut Auskunft des Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit beginnt momentan die Aufnahme des Förderprogramms bei der Bundesagentur für Arbeit. Den zuständigen Sachbearbeitern fehlen noch die notwendigen Durchführungsbestimmungen. Es wird im Bedarfsfall dennoch um Kontaktaufnahme gebeten.
Autoren:
Dr. Harald Renner, Vorstandsmitglied der LZÄKB | Yvonne Burri, Referat Praxisführung der LZÄKB
Quellen und weitere Informationen:
→ Bundesregierung.de: Ausbildungsplätze sichern!
→ Eckpunkte für ein Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"