ZSQR - Röntgen
Die Durchführung von Prüfungen und Beratungen zur Qualitätssicherung nach § 130 StrlSchV ist Hauptaufgabe der Zahnärztlichen Stelle Röntgen. Die Gebührenerhebung richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (AVw-GebO) vom 1. September 1992 in der jeweils gültigen Fassung.
Zahnärztliche Stelle Röntgen - Zusammensetzung
Aktuelles
DICOM-Format
--> Vorerst keine Pflicht mehr - Versand von Röntgenbildern im DICOM-Format (ZBB 2/2020)
Praxishinweise
Abgrenzungsvertrag zwischen mehreren Strahlenschutzverantwortlichen
Anzeige- und Änderungsmeldungen beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen
Arbeitsanweisung Datenweitergabe digitaler Röntgenbilder als Ausdruck
Konstanzprüfaufnahmen, Anfertigen, mit Fehlerquellen
Leitlinie „Radiologische Diagnostik im Kopf-Hals-Bereich (S1)“
Nachweis der Kenntnisse im Strahlenschutz für Auszubildende
Strahlenschutz in der Schwangerschaft
Termine rund um den Betrieb von Röntgeneinrichtungen
Unterweisung helfender Personen
Basisinformationen
Durchführungsempfehlungen zur QS bei Röntgeneinrichtungen
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Abteilung Arbeitsschutz